Der Verein Gemeinnützigkeit

PostHeaderIcon Gemeinnützigkeit

Der Verein "Sternwarte Limburg e.V." wurde vom Finanzamt Limburg mit Bescheid vom 27.02.2004 als gemeinnützig anerkannt.
Die Sternwarte Limburg e.V. ist nach §5 Abs. 1 Nr. 9 KStG von der Körperschaftssteuer befreit. Ebenso ist der Verein nach §9 Nr.5 GewStG von der Gewerbesteuer befreit. Ein Freistellungsbescheid vom 25.07.2008 liegt vor.

Die Sternwarte Limburg e.V. fördert wissenschaftliche Zwecke, sowie folgende allgemein als besonders förderungswürdig anerkannte gemeinnützige Zwecke:
Förderung kulturelle Zwecke und Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung (Abschnitt A, Nr. (n) 3,4 der Anlage 1 zu § 48 Abs. 2 EStDV).

Die Sternwarte Limburg e.V. ist berechtigt, für Spenden, die ihm zur Verwendung für diese Zwecke zugewendet werden, eine Spendenbescheinigung zu erstellen.

Der Verein ist ebenfalls berechtigt, für Mitgliedsbeiträge Zuwendungsbestätigungen nach amtlich vorgeschriebenen Vordruck (§ 50 Abs. 1 EStDV) auszustellen.



 
Sternpatenschaften
zertifikat_muster
Wir von der Sternwarte Limburg helfen Ihnen Ihrem/Ihrer Liebsten die Sterne vom Himmel zu holen.
Eine außergewöhnliche Idee zur Verlobung, Hochzeit, Geburt, Taufe, Geburtstag, Kommunion, Konfirmation, Jubiläen.
Sternführungen
03.03.2012, 19:00
Sternführung
24.03.2012, 14:00
Astronomietag
21.04.2012, 20:00
Sternführung
26.05.2012, 20:00
Sternführung
Bild des Monats
Januar 2012

Aktuelle Mondphase
© astronomie.de
Aktueller Sternenhimmel
© astronomie.de
Teleskop
© astronomie.de