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Geschrieben von Administrator
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Samstag, 5. August 2006 |
Die Vereinigung "Sternwarte Limburg e.V." wurde vom Finanzamt Limburg mit Bescheid vom 27.02.2004 als gemeinnützig anerkannt.
Der Verein ist nach §5 Abs. 1 Nr. 9 KStG von der Körperschaftssteuer befreit. Ebenso ist der Verein nach §9 Nr.5 GewStG von der Gewerbesteuer befreit. Freistellungsbescheid vom 25.07.2008 liegt vor.
Der Verein fördert wissenschaftliche Zwecke sowie folgende allgemein als besonders förderungswürdig anerkannte gemeinnützige Zwecke: Förderung kulturelle Zwecke und Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung (Abschnitt A, Nr. (n) 3,4 der Anlage 1 zu § 48 Abs. 2 EStDV).
Der Verein ist berechtigt, für Spenden, die ihm zur Verwendung für diese Zwecke zugewendet werden, Zuwendungsbestätigungen nach amtlich vorgeschriebenen Vordruck (§ 50 Abs. 1 EStDV) auszustellen.
Der Verein ist berechtigt, für Mitgliedsbeiträge Zuwendungsbestätigungen nach amtlich vorgeschriebenen Vordruck (§ 50 Abs. 1 EStDV) auszustellen.
Spenden für die Vereinigung "Sternwarte Limburg e.V." bitte nur auf das Konto des Vereins einzahlen. Wichtig ist, auf dem Einzahlungs- bzw. Überweisungsbeleg der Vermerk "Spende", sowie der Name und die vollständige Adresse des Spenders. Wenn der Name und die Angaben zur Adresse fehlen, können wir leider keine Zuwendungsbestätigung für den Spender ausstellen!
Oder Sie füllen unser Spendenformular aus. Dieses finden Sie HIER
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Letzte Aktualisierung ( Freitag, 30. April 2010 )
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